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Steuererklärungen für Privatpersonen
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Wir sind Ihr Ansprechpartner in Köln und ganz Nordrhein-Westfalen für alle Steuererklärungen, die den privaten Bereich betreffen. Ob Arbeitnehmer, Rentner oder (Klein-) Unternehmer, wir beraten Sie gerne. Zu unserer Expertise gehören neben der jährlichen Einkommensteuererklärung auch die Erstellung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärungen.
Für viele ist die jährliche Steuererklärung Pflicht, doch sie lohnt sich häufig auch für diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Damit Sie sich nicht bis ins Detail mit dem komplizierten Steuergesetz auseinandersetzen müssen und dennoch alle Möglichkeiten einer Steuererklärung ausschöpfen, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Wir haben die nötige Erfahrung und die Kompetenz, um mit Ihnen die bestmögliche Steuererklärung zu erstellen. Wir als Ihre Steuerberater in Köln helfen Ihnen, zu ermitteln, zu welchen Erklärungen Sie verpflichtet sind, und welche darüber hinaus eventuell noch sinnvoll sind. Je nachdem, ob Sie beispielsweise Angestellter oder Freiberufler sind, gibt es bezüglich Steuerklasse oder Freibeträgen unterschiedliche Dinge zu beachten.
Für viele ist es ohnehin sehr mühsam, den Überblick über Einkünfte und Ausgaben zu behalten und sich mindestens einmal jährlich mit den eigenen Finanzen zu beschäftigen. Mit der Abgabe der Steuererklärung ist nicht nur eine Vielzahl von Formularen verbunden, die steuerrechtlichen Bestimmungen ändern sich zudem jedes Jahr. Mit unserer Beratung wird alles berücksichtigt, was Ihre Steuerlast senkt und wir achten darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig beim Finanzamt eingehen. So bleibt Ihnen unnötiger Stress erspart und zusätzlich sparen Sie noch enorm viel Zeit.
Ausführlich besprechen wir mit Ihnen, gerne auch bei uns in Köln (NRW), welche Art von Steuererklärungen Sie abgeben müssen und können. Anschließend setzen wir uns mit den verschiedenen elektronischen Formularen auseinander. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen gerne weiter. Nach Besprechung und Zusendung der Erklärung führen wir die Durchsicht aller Unterlagen durch. Da verschiedene Belege, wie etwa Versicherungsbeiträge oder Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung aufgeführt werden müssen, helfen wir Ihnen, hier den Überblick über die benötigten Nachweise zu behalten und die Vollständigkeit zu prüfen. Anschließend erfolgt dann die Übermittlung an das Finanzamt – vollständig und fristgerecht. Wir senden Ihre elektronische Steuererklärung an das Finanzamt, sodass für Sie kein weiterer Aufwand anfällt.
Auch für individuelle Beratungen über Ihre Steuern hinaus, etwa bei Ihrer persönlichen Vermögens- und Liquiditätsplanung oder bei Finanzierungsfragen, stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Hierbei setzen wir auf eine optimale steuerliche Beratung sowie auf die neueste Technik. Wir freuen uns, Sie zu einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Köln zu empfangen.
Unsere Leistungen bestehen in:
Genaue Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie unten stehend.
Die Höhe der Einkommenssteuer hängt von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise Freibeträgen und Sonderausgaben ab. Die Steuerpflicht ist maßgeblich dafür, in welchem Maße Privatpersonen der Einkommenssteuer unterliegen. Mithilfe der Einkommenssteuererklärung können Sie die an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer ganz oder teilweise zurückverlangen. Wir beraten Sie, welche Ansprüche Sie geltend machen können und worauf bei der Erklärung der Einkommensteuer zu achten ist.
Lassen Sie sich von uns beraten, ob die Umsatzsteuer für Sie gilt. Kleinunternehmer und bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Ärzte, sind von der Erhebung einer Umsatzsteuer ausgenommen. Wenn diese Steuer für Sie allerdings relevant ist, helfen wir Ihnen bei der Erklärung und Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuererklärung kann nur in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden. Von uns erhalten Sie dabei Unterstützung, die richtigen Formulare auszufüllen.
Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer, die an die Gemeinde entrichtet wird; Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen einen geringeren Betrag entrichten. Bei uns erhalten Sie als Unternehmer umfassende Beratung zu der Gewerbesteuer in und um Köln sowie der entsprechenden Erklärung.
Auch bei Erbschaften handelt es sich um eine Angelegenheit für die Finanzämter. Und obwohl Erbschaft für viele Menschen ein eher unangenehmes Thema darstellt, sollte man sich rechtzeitig damit auseinandersetzen. Vertrauen Sie hierbei auf unsere Beratung. Denn es ist wichtig, dass sowohl der Begünstigte als auch derjenige, der vererbt oder schenkt steuerliche Aspekte berücksichtigt. Denn das Finanzamt muss in der Erbschaftssteuererklärung über das Erbe informiert werden. Anhand dessen wird dann, nach Abzug der Freibeträge, die zu entrichtende Erbschaftssteuer errechnet. Wir beraten beide Positionen zu allen Fragen rund um die Erbschaft- und Schenkungssteuer und die jeweiligen Freibeträge. Wenn auch Sie vor einer solchen Herausforderung stehen, helfen wir Ihnen gerne mit unserer Kompetenz, Beratung und Erfahrung weiter.
Natürlich gibt es in Köln viel schönere Dinge zu unternehmen, als die eigene Steuererklärung auszufüllen. Trotzdem ist die private Finanzverwaltung inklusive Steuererklärung für beinahe jeden ein Muss. Damit Sie so viel Zeit wie möglich für das Schöne am Leben in Köln haben, greifen wir Ihnen bei Steuererklärungen für Privatpersonen unter die Arme. Wenn Sie Angestellter, Freiberufler oder auch Rentner sind, besprechen wir mit Ihnen die Unterlagen Ihrer Steuerklärung, gerne auch vor Ort bei uns in Köln.
Ob Einkommenssteuererklärung oder Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung, Sie können stets auf unser fundiertes Wissen vertrauen. Mit der Steuererklärung gehen bei unseren Mandanten oft auch Fragen zur persönlichen Vermögensplanung einher. Auch in diesem Bereich stellen wir Ihnen den Service unseres erfahrenen und fachkundigen Teams zur Verfügung – Genau wie Köln zeichnen uns Tradition und Innovation gleichermaßen aus. Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch!