Steuerberater Kosten
Unsere Gebühren, die wir für unsere Leistungen berechnen, sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt.
Für die meisten Tätigkeiten ermittelt sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert.
Für die Erstellung von Buchhaltungen stellt der Jahresumsatz regelmäßig den Gegenstandswert dar, bei Steuererklärungen in der Regel das Einkommen.
In der Steuerberatervergütungsverordnung ist für jeden Gegenstandswert ein Gebührenrahmen festgelegt, in dem sich die jeweilige Gebühr bewegt. Sieht die Steuerberatervergütungsverordnung keinen Gegenstandswert, sondern einen Stundensatz vor, wird nach einem Zeithonorar abgerechnet.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater beruht.