Jahresabschluss für Unternehmen

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Jahresabschluss für Unternehmen

Sie müssen Ihren Jahresabschluss erstellen und gegebenenfalls sogar offenlegen? Vertrauen Sie auf NFF, Ihr Steuerbüro aus Köln! Denn wir unterstützen bei der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung am Ende eines Geschäftsjahres – unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens. Dabei arbeiten wir streng nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB), haben aber auch immer Ihre persönlichen Bedürfnisse im Blick. Außerdem beraten wir bei Steuererklärungen, der Betriebsprüfung sowie der Prozessführung bei Finanzgerichten. Überlassen Sie uns die Aufstellung des Jahresabschlusses für Ihr Unternehmen und profitieren Sie von unserer umfangreichen Expertise!

Unsere Leistungen rund um den Jahresabschluss zusammengefasst

Ob GbR, AG oder GmbH & Co. KG: Viele Unternehmen müssen das Geschäftsjahr mit einem Bericht über die finanzielle Situation abschließen – also durch die Erstellung des Jahresabschlusses. Dazu gehören eine Bilanz, die Gewinnermittlung und Verlustrechnung, aber häufig auch weitere Aspekte wie ein Lagebericht. Zusätzlich gelten, je nach Rechtsform und Unternehmensgröße, bestimmte Fristen, die es bei der Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses einzuhalten gilt.

Aber keine Sorge: Wir kümmern uns um alle Bestandteile des Jahresabschlusses – und unterstützen Sie darüber hinaus. Unsere Leistungen bestehen in:

  • Erstellen des Jahresabschlusses unter Beachtung steuerlicher Wahlrechte
  • Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter
  • Steuererklärungen für Einzelunternehmen, Freiberufler und Privatpersonen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
  • Prozessführung bei Finanzgerichten

Bilanz, GuV, Buchführung und Steuererklärung aus einer Hand

Sie müssen den Jahresabschluss für Ihr Unternehmen erstellen und benötigen Unterstützung? Bei allen Fragen rund um die Bilanzerstellung – sowohl nach steuerlichen Gesichtspunkten als auch nach HGB – stehen wir unseren Mandanten mit unserer fachlichen Kompetenz zur Verfügung. Gerne erarbeiten wir eine Aufstellung Ihrer Verluste und Einnahmen und sprechen diese mit Ihnen persönlich durch. Auch bei der Buchführung helfen wir Ihnen bezüglich des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen im Rahmen der rechtlichen Vorschriften.

Es ist für uns selbstverständlich, dass Sie außerdem Erläuterungsberichte erhalten. Der Erläuterungsbericht ist beispielsweise hilfreich, wenn Sie Abschlüsse aus verschiedenen Geschäftsjahren vergleichen möchten. Die Berichte beinhalten:

  • allgemeine Erläuterungen, beispielsweise zur Zusammensetzung der Erlöse
  • besondere Abschlusserklärungen zu Abschreibungen etc.
  • Einzelangaben, zum Beispiel zu Wertpapieren

Falls eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, informieren wir Sie als unseren Mandanten natürlich darüber und gehen entsprechend bei der Abwicklung der Jahresabschlüsse vor. Die elektronische Übermittlung an das Finanzamt übernehmen wir ebenfalls für Sie. Außerdem können wir für Sie den Jahresabschluss veröffentlichen, sodass Sie Ihrer Offenlegungspflicht in dem Unternehmensregister beim Bundesanzeiger fristgerecht nachkommen.

Jahresabschluss erstellen lassen vom Steuerberater – Ihre Vorteile

Der Jahresabschluss eines Unternehmens und dessen Bilanz dienen nicht nur als Grundlage der Unternehmensplanung, sondern sind auch zur Optimierung der Steuerlast wichtig. Es ist daher ratsam, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, damit Ihnen keine Vorteile entgehen.

Zu unseren Tätigkeiten rund um den Jahresabschluss gehören auch die Erledigung der Körperschaftsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung sowie der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Hier sorgen wir dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

Genaue Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie untenstehend.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Diese Leistungen sind Bestandteil unseres Angebots

  • Erstellung des Jahresabschlusses unter Beachtung steuerlicher Wahlrechte

    Als Steuerberater erstellen wir Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für sämtliche Rechtsformen unter der Berücksichtigung der Gestaltungsspielräume des Steuer- und des Handelsrechts. Ihre Einnahmen und Ausgaben werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gegeneinander abgewogen, um Ihren Jahresüberschuss zu ermitteln. Wir erklären Ihnen ausführlich, welche steuerlichen Wahlrechte bestehen und wie diese eingesetzt werden können. Dabei steht eine Optimierung der steuerlichen Gesamtbelastung genauso im Vordergrund, wie eine anschauliche und aussagefähige Fertigung der Abschlussunterlagen für Dritte, wie beispielsweise Kreditinstitute. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Wissen in Bezug auf Jahresabschlüsse, um ein optimales Ergebnis zu erzielen und eine einwandfreie Grundlage für die Ordnung der steuerlichen Angelegenheiten zu schaffen.

  • Steuererklärungen für Gesellschaften und deren Gesellschafter

    Natürlich erstellen wir für unsere Gesellschaften und deren Gesellschafter sämtliche anfallenden Steuererklärungen. Dazu zählen Körperschaftsteuererklärungen, Feststellungserklärungen, Umsatzsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen. Darüber hinaus übernehmen wir als Steuerberater auch die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter. Dabei achten wir selbstverständlich auf eine konsequente Ausnutzung aller steuerlichen Möglichkeiten, um für Sie das optimale steuerliche Ergebnis zu erzielen. Auf Sorgfalt und Fristeinhaltung können Sie sich dabei voll und ganz verlassen.

  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen

    Erfolgreiche Betriebsprüfungen setzen eine gute Vorbereitung und eine professionelle Durchführung voraus. Unsere Steuerberater verfügen über die nötige Expertise und Erfahrung, um Sie dabei zu unterstützen. Wir bereiten für Sie die Betriebsprüfung so vor, dass die vom Prüfer angeforderten Unterlagen lückenlos vorliegen, sodass Sie nicht belastet werden und ein optimales Resultat erhalten.

  • Prozessführung bei Finanzgerichten

    Für die Durchsetzung Ihrer Rechte und die Gewahrung Ihrer Interessen stehen wir jederzeit hinter Ihnen. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den Finanzbehörden und in Verfahren vor Finanzgerichten. Wir beraten Sie ausführlich zu Ihrer rechtlichen Lage und begleiten Sie von Anfang an. Wir machen Ihre Rechte und Bedürfnisse zu unserer Priorität. Unsere Leistungen umfassen das Einreichen von Änderungsanträgen sowie Stundungs- und Erlassanträgen. Außerdem führen wir Einspruchsverfahren und Klagen gegebenenfalls vor den Finanzgerichten durch. Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch in Steuerstrafverfahren und wirken bei strafbefreienden Selbstanzeigen mit. Wir sorgen für Ihr Recht.

Jahresabschlüsse für Unternehmen – Köln und Umgebung

Köln als viertgrößte Stadt Deutschlands ist Heimat für Unternehmen verschiedenster Branchen, von Start-ups bis zu großen Unternehmen. Unsere Leistungen im Bereich des Jahresabschlusses für Unternehmen – von der Erstellung der Jahresabschlüsse über Steuererklärungen bis hin zur Mitwirkung bei Betriebsprüfungen – bieten wir in und um Köln an. In der lebendigen Domstadt ist unsere Steuerberatung seit ihrer Gründung 1956 zu Hause. Damals wie heute identifizieren wir uns mit der gemeinschaftlichen Mentalität und der aufgeschlossenen Art der Kölner. Diese Eigenschaften bringen wir auch in den Umgang mit unseren Mandanten ein – wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite und sind jederzeit für Ihre Fragen und Wünsche offen.

Natürlich unterstützen wir jedoch auch Unternehmen außerhalb von Köln bei der Buchhaltung und beim Jahresabschluss. Insgesamt 700 Mandanten aus den unterschiedlichsten Städten und Branchen haben bereits auf unsere Expertise vertraut. Wir freuen uns darauf, auch Ihnen behilflich zu sein!