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Jahresabschlüsse für Unternehmen
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Die Jahresabschlüsse für Ihr Unternehmen, bestehend aus der jährlichen Gewinnermittlung und Verlustrechnung sowie der Jahresabschluss-Bilanz, erstellen wir natürlich gerne für Sie – nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB), aber natürlich auch nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Ein Jahresabschluss und eine Bilanz sind nicht nur zur Optimierung der Steuerlast wichtig, sondern dienen auch als Grundlage für die Unternehmensplanung. Es ist daher ratsam, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, damit Ihnen keine Vorteile entgehen.
Zu unseren Tätigkeiten rund um den Jahresabschluss gehören auch die Erledigung der Körperschaftsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung sowie der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Hier sorgen wir dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Es ist für uns selbstverständlich, dass Sie außerdem Erläuterungsberichte erhalten. Der Erläuterungsbericht ist beispielsweise für den Vergleich zwischen dem aktuellen und dem vorherigen Jahresabschluss hilfreich. Die Berichte beinhalten:
Falls eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, informieren wir Sie als unseren Mandanten natürlich darüber und gehen entsprechend bei der Abwicklung der Jahresabschlüsse vor. Die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung sowie die Offenlegung im Bundesanzeiger nach HGB übernehmen wir ebenfalls für Sie.
Bei allen Fragen rund um die Bilanzerstellung – sowohl nach steuerlichen Gesichtspunkten als auch nach HGB – stehen wir unseren Mandanten mit unserer fachlichen Kompetenz zur Verfügung. Gerne erarbeiten wir eine Aufstellung Ihrer Verluste und Einnahmen und sprechen diese mit Ihnen persönlich durch. Auch bei der Buchführung helfen wir Ihnen bezüglich des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen im Rahmen der rechtlichen Vorschriften.
Unsere Leistungen bestehen in:
Genaue Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie unten stehend.
Als Steuerberater erstellen wir Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für sämtliche Rechtsformen unter der Berücksichtigung der Gestaltungsspielräume des Steuer- und des Handelsrechts. Ihre Einnahmen und Ausgaben werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gegeneinander abgewogen, um Ihren Jahresüberschuss zu ermitteln. Wir erklären Ihnen ausführlich, welche steuerlichen Wahlrechte bestehen und wie diese eingesetzt werden können. Dabei steht eine Optimierung der steuerlichen Gesamtbelastung genauso im Vordergrund, wie eine anschauliche und aussagefähige Fertigung der Abschlussunterlagen für Dritte, wie beispielsweise Kreditinstitute. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Wissen in Bezug auf Jahresabschlüsse, um ein optimales Ergebnis zu erzielen und eine einwandfreie Grundlage für die Ordnung der steuerlichen Angelegenheiten zu schaffen.
Da der Jahresabschluss auf der Grundlage der Buchführung erstellt wird, ist die Qualität der Buchhaltung sehr wichtig. Das ist ein Grund, auch die Steuererklärungen in die Hand eines Steuerberaters zu geben.
Natürlich erstellen wir für unsere Gesellschaften und deren Gesellschafter sämtliche anfallenden Steuererklärungen. Dazu zählen Körperschaftsteuererklärungen, Feststellungserklärungen, Umsatzsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen. Darüber hinaus übernehmen wir als Steuerberater auch die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter. Dabei achten wir selbstverständlich auf eine konsequente Ausnutzung aller steuerlichen Möglichkeiten, um für Sie das optimale steuerliche Ergebnis zu erzielen. Auf Sorgfalt und Fristeinhaltung können Sie sich dabei voll und ganz verlassen.
Erfolgreiche Betriebsprüfungen setzen eine gute Vorbereitung und eine professionelle Durchführung voraus. Die Betreuung durch einen unserer Steuerberater macht daher Sinn, denn wir verfügen über die nötige Expertise und die Erfahrung, um für eine erfolgreiche Prüfung zu sorgen. Wir bereiten für Sie die Betriebsprüfung so vor, dass die vom Prüfer angeforderten Unterlagen lückenlos vorliegen, sodass Sie nicht belastet werden und ein optimales Resultat erhalten.
Für die Durchsetzung Ihrer Rechte und die Gewahrung Ihrer Interessen stehen wir jederzeit hinter Ihnen. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den Finanzbehörden und in Verfahren vor Finanzgerichten. Wir beraten Sie ausführlich zu Ihrer rechtlichen Lage und begleiten Sie von Anfang an. Wir machen Ihre Rechte und Bedürfnisse zu unserer Priorität. Unsere Leistungen umfassen das Einreichen von Änderungsanträgen, Stundungs- und Erlassanträgen. Außerdem führen wir Einspruchsverfahren und Klagen gegebenenfalls vor den Finanzgerichten durch. Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch in Steuerstrafverfahren und wirken bei strafbefreienden Selbstanzeigen mit. Wir sorgen für Ihr Recht.
Köln als viertgrößte Stadt Deutschlands ist Heimat für Unternehmen verschiedenster Branchen, von Start-ups bis zu Traditionsunternehmen. Unsere Leistungen im Bereich des Jahresabschlusses für Unternehmen – von der Erstellung der Jahresabschlüsse über Steuererklärungen bis hin zur Mitwirkung bei Betriebsprüfungen – bieten wir in und um Köln an. In der lebendigen Domstadt ist unsere Steuerberatung seit ihrer Gründung 1956 zu Hause. Damals wie heute identifizieren wir uns mit der gemeinschaftlichen Mentalität und der aufgeschlossenen Art der Kölner. Diese Eigenschaften bringen wir auch in den Umgang mit unseren Mandanten ein – wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite und sind jederzeit für Ihre Fragen und Wünsche offen.
Natürlich stehen unsere Leistungen zu Jahresabschlüssen für Unternehmen auch Unternehmern außerhalb von Köln zur Verfügung. Insgesamt 700 Mandanten aus den unterschiedlichsten Städten und Branchen haben bereits auf unsere Expertise vertraut. Wir freuen uns darauf, auch Sie zu unterstützen!