Gewerbesteuererklärung

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Gewerbesteuererklärung – Unsere Unterstützung für sie

Selbstständige sind dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden – und die Gewerbesteuer zu zahlen. Hier kommt dieGewerbesteuererklärung ins Spiel. Wer ist von ihr befreit? Und wie wird die Gewerbesteuer berechnet? Wichtige Fragen, mit denen sich selbständige Unternehmer auseinandersetzen müssen. Um Ihnen diese Arbeit zu erleichtern, sind wir von der NFF Steuerberatung mit Rat und Tat zur Stelle. So können Sie sich wieder voll und ganz auf Ihre Tätigkeit konzentrieren!.

Kompetente Beratung

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Unsere Erfahrung sowie stetige Weiterbildung sichern unsere Expertise in allen Steuerfragen. So schöpfen wir Ihre steuerlichen glichkeiten optimal aus

Persönliche Beratung

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Steuerberatung braucht Vertrauen, und das entsteht am besten durch persönlichen Kontakt. Darum beraten wir Sie individuell und persönlich.

Digitale Buchhaltung

Papierlos

Zeit sparen und Daten sicher übermitteln, das sind nur zwei der Vorteile der digitalen Buchhaltung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung.  

Fristen und Formulare der Gewerbesteuererklärung

Auf die Frage, welche Fristen für die Gewerbesteuererklärung gelten und welche Formulare und Belege sie beim Finanzamt einreichen müssen, finden sie bei uns die richtige Antwort! Wir stellen sicher, dass Ihre Dokumente vollständig und innerhalb der Frist beim Finanzamt eingehen. Das ist unser Service für Sie!

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Formulare Einkommensteuererklärung

Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie abführen?

Wer ein Gewerbe betreibt, muss an die Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist, die Gewerbesteuer abführen. Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, ist abhängig von der Höhe des Gewinns, aber auch von der Gemeinde.  

Durch die Gewerbesteuer soll die finanzielle Belastung für die Gemeinden ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll durch die Steuer das Interesse der Gemeinden an der Ansiedlung und dem Erhalt von Unternehmen gefördert werden. 

Ausgenommen von der Gewerbesteuerpflicht sind Freiberufler und Unternehmen aus der Landwirtschaft. Ab einem Gewinn von 24.500 Euro wird die Gewerbesteuer fällig. Dies ist der Freibetrag für Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Für Kapitalgesellschaften gilt dieser Freibetrag nicht. Durch die Höhe des Freibetrags müssen Kleinunternehmer meist keine Gewerbesteuer zahlen. 

Wann ist die Gewerbesteuererklärung fällig?

Die Gewerbesteuererklärung muss stets zum 31. Juli des Folgejahres an das Finanzamt abgegeben werden – es sei denn, Sie nehmen unsere Unterstützung in Anspruch. In dem Fall verlängert sich die Abgabefrist. Für die Gewerbesteuererklärung 2019 endet die Frist am 1. März 2021. 

Zusätzlich sind allerdings quartalsweise eine Voranmeldung und Vorauszahlung der Gewerbesteuer zu leisten. Jeweils am 15. des Monats sind die Fristen hierfür zu beachten. 

So wird die Höhe der Gewerbesteuer ermittelt

Anders als die Umsatzsteuer wird die Gewerbesteuer anhand Ihres Gewinns berechnet. Davon abzuziehen ist der Freibetrag von 24.500 Euro. Der zu versteuernde Gewinn wird mit der bundesweit festgelegten Messzahl multipliziert, um den Gewerbesteuermessbetrag zu berechnen. Aktuell liegt die Messzahl bei 3,5%. Um die Steuerlast zu ermitteln, wird anschließend der Steuermessbetrag mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Dieser ist abhängig von der zuständigen Gemeinde, an die Sie Ihre Gewerbesteuer abführen müssen. In kleinen Gemeinden ist der Gewerbesteuerhebesatz häufig niedriger als in Großstädten. 

Die Rechnung sieht also folgendermaßen aus: 

(Gewinn – Freibetrag) x 3,5% = Gewerbesteuermessbetrag 

Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Steuerlast  

Schritt 1

Individuelle Beratung

Schritt 2

Voranmeldung und Abgabe der Gewerbesteuer

Schritt 3

Erstellung und Abgabe der Gewerbesteuererklärung

Gewerbesteuererklärung abgeben – So geht‘s

  • Schritt 1: Individuelle Beratung  
  • Schritt 2: Voranmeldung und Abgabe der Gewerbesteuer  
  • Schritt 3: Erstellung und Abgabe der Gewerbesteuererklärung 

Zunächst ist eine individuelle Beratung empfehlenswert. Dabei klären wir mit Ihnen, ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind und ob nach Abzug des Freibetrags eine Gewerbesteuer fällig wird. Sollte Ihr Unternehmen mehrere Standorte besitzen, gehen wir mit Ihnen auch hierzu die Besonderheiten durch, die bei der Gewerbesteuererklärung zu beachten sind. 

Im nächsten Schritt ist eine Voranmeldung der Gewerbesteuer zu leisten und Sie führen pro Quartal die Gewerbesteuer ab.  

Nach einem Jahr ist dann die Gewerbesteuererklärung zu erstellen, in der die Vorauszahlungen zu verrechnen sind. Die Abgabe erfolgt elektronisch an das Finanzamt. 

Gewerbesteuererklärung vom Steuerberater – das sind Ihre Vorteile

Viele Unternehmen sind bereits bei der Frage, ob sie gewerbesteuerpflichtig sind, unsicher. Auch beim Zusammenspiel von Gewerbesteuer und Einkommensteuer tuen sich häufig Unsicherheiten und Fragen auf. Damit Ihre Finanzen und Steuererklärungen korrekt und vollständig geregelt sind, empfiehlt sich daher die Beratung durch einen Steuerberater. 

Auch wenn Sie mehrere Standorte in unterschiedlichen Gemeinden betreiben, wird die Gewerbesteuererklärung schnell kompliziert. Um Fehler beim Ausfüllen der Formulare zu vermeiden und noch dazu Zeit zu sparen, lohnt sich die Unterstützung durch Ihre Steuerberater. Wir haben alle Fristen für Sie im Blick und behalten den Überblick über Voranmeldungen, Standorte und die verschiedenen Steuererklärungen. 

Sie haben Fragen zur Gewerbesteuererklärung und möchten die Erstellung der Steuererklärung in professionelle Hände geben? Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch!  

Sie möchten Ihre Steuererklärung mit unserer Hilfe erstellen? Sie haben Fragen zu den verpflichtenden Angaben als Arbeitnehmer oder einem bestimmten Formular? Wir sind gerne für Sie da!

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