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Einkommensteuererklärung
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Durch die Einkommensteuererklärung zeigen Sie dem Finanzamt Ihr Einkommen auf und haben die Möglichkeit, Ihre Ausgaben geltend zu machen. Die vollständige und korrekte Einkommensteuererklärung bringt Ihnen also im Idealfall eine Rückerstattung ein. Wir unterstützen Sie dabei, diese Steuererklärung zu erstellen und fristgerecht einzureichen.
Wir bringen jahrelange Erfahrung in unsere Tätigkeit als Steuerberater ein. Sie profitieren dadurch von kompetenter, fachkundiger Beratung in allen steuerlichen Belangen.
Bei NFF steht persönliche Beratung im Fokus. Unsere Steuerberater besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Situation und bringen Ordnung in Ihre Buchhaltung.
Einkommensteuererklärungen werden bei uns papierlos abgegeben. Wir erleichtern Ihnen durch die digitale Buchhaltung alle kaufmännischen Prozesse – sicher und zuverlässig.
Welche Fristen gelten für Sie? Welche Formulare und Belege müssen Sie beim Finanzamt einreichen? Auf alle wichtigen Fragen wissen wir die richtige Antwort! Wir stellen sicher, dass Ihre Dokumente vollständig und innerhalb der Frist beim Finanzamt eingehen. Das ist unser Service für Sie!
Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich jede steuerpflichtige Person verpflichtet – also auch Sie! Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Steuerpflicht. So können Ehepaare oder Lebenspartner beispielsweise eine gemeinsame Einkommensteuererklärung erstellen. Wenn Sie als Arbeitnehmer unter die Steuerklasse 1 fallen und keine Lohnersatzleistungen vorliegen, sind Sie nicht zu einer Einkommensteuerklärung verpflichtet. Doch sie lohnt sich trotzdem! Denn mögliche Rückerstattungen können Sie nur so geltend machen, etwa aus Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 1.000 Euro oder durch außergewöhnliche Belastungen.
Ihr Vorteil: Sollte die freiwillige Einkommensteuererklärung, die sogenannte Antragsveranlagung, wider Erwarten eine Nachzahlung ergeben, kann die Antragsveranlagung zurückgenommen werden. Wie das funktioniert, sprechen wir konkret mit Ihnen durch und leiten die nötigen Schritte ein.
Als Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gilt der 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie diese aber sogar bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Dabei den Überblick über alle Einkünfte und Ausgaben zu behalten, erscheint Ihnen schwierig? Keine Sorge, denn wir gehen mit Ihnen die Datenabfrage durch und leiten Sie so bequem durch die Formulare.
Mantelbogen, Anlage N, Anlage S, Anlage KAP, Anlage EÜR… haben Sie den Überblick? Die Einkommensteuererklärung in die Hände Ihres Steuerberaters zu geben, ist für Sie eine enorme Erleichterung. Denn wir behalten den Durchblick, welche Formulare Sie ausfüllen müssen. Durch unsere persönliche Beratung erhalten Sie eine optimale Einkommensteuererklärung, die alle steuerlichen Möglichkeiten für Sie ausschöpft.
Wir beraten Sie, welche Ausgaben Sie absetzen können und wo Sie diese eintragen müssen. Das lohnt sich zum Beispiel für Personen, die Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten, wie selbständiger Arbeit, aus einem Gewerbebetrieb oder Vermietungen haben. Dadurch helfen wir Ihnen nach Möglichkeit eine Rückerstattung zu erzielen oder die Nachzahlung der Einkommensteuer so gering wie möglich zu halten. Nutzen Sie unsere Expertise in Sachen Steuern zu Ihrem Vorteil. Dank des Einsatzes moderner Software können Sie Ihre Einnahmen, Ausgaben und Sonderausgaben schnell und unkompliziert digital eingeben. Ihre Daten übermitteln Sie einfach elektronisch an uns. Die Kommunikation erfolgt dadurch nicht nur effizient, sondern auch papierlos.
Abgabefristen behalten wir für Sie im Auge, übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite. So einfach und bequem war die Finanzbuchhaltung noch nie!
Sie möchten Ihre Steuererklärung mit unserer Hilfe erstellen? Sie haben Fragen zu den verpflichtenden Angaben als Arbeitnehmer oder einem bestimmten Formular? Wir sind gerne für Sie da!